Begonnen hatte alles anlässlich einer jährlichen Generalversammlung der belgischen Behindertenvereinigungen, mit der Idee , auf europäischer Ebene ein harmonisiertes Behindertenstatut einzuführen: gleiche Rechte für alle Menschen mit Behinderung in allen Ländern der EU ohne zusätzliche Anerkennungsprozedur. Wer in Belgien als Mensch mit Behinderung anerkannt ist, sollte beim Umzug in ein anderes Land, oder im Urlaub alle Rechte dieses Landes ohne zusätzliche Prozedur geltend machen können.
Seither ist viel Zeit vergangen und mussten zahlreiche Kompromisse eingegangen werden . Vor allem, und vorweg : eine vollwertige Harmonisierung auf europäischer Ebene wird es nicht geben ! Jedes Land wird weiterhin seine eigene Definition des Statuts der Behinderung beibehalten. Allenfalls ist es den Vereinigungen der Betroffenen gelungen einen gemeinsamen europäischen Behindertenausweis für Teilbereiche durchzusetzen.
Dieser garantiert die wechselseitige Anerkennung in den Teilbereichen Kultur, Sport, Tourismus, Freizeit und öffentlichem Verkehr.
Was bedeutet das? Wenn sich morgen eine Person mit Beeinträchtigung in ein anderes europäisches Land begibt, wird er durch Vorlage des Ausweises in den genannten Bereichen, die gleichen Erleichterungen einfordern können, die auch den dort lebenden Menschen mit Behinderung gewährt werden.
Beispiel: wird jetzt in Deutschland einer Person mit deutschem Schwerstbehindertenausweis ein verbilligter Eintritt für eine Kultur- oder Sportveranstaltung gewährt, wird dies in Zukunft auch dem anerkannten belgischen Betroffenen gewährt, wenn er seinen europäischen Ausweis vorlegt.
Alle Staaten der EU haben nun 30 Monate Zeit um ihre Gesetzgebungen dementsprechend anzupassen und in 42 Monaten ,- also bis spätestens 5.Juni 2028 -, müssen die Ausweise ausgegeben sein und das System europaweit konkret funktionieren.
In Belgien stellt die Generaldirektion für Personen mit einer Behinderung des belgischen Sozialministeriums die Ausweise für neu anerkannte Behinderungen schon seit dem 1. Januar 2024 aus und sendet die Ausweise automatisch zu. Hat ein Betroffener dieses Statut schon vor diesem Datum erlangt, kann er sich für den Erhalt des Ausweises an die DSL (Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben) wenden.
Auch in Ostbelgien muss man sich nun auf das neue System vorzubereiten :
-indem offensiv über die neuen Rechte informiert wird, z.B. durch das Anfertigen einer Broschüre, in der die euroregionalen Vorteile aufgezählt werden, die Menschen mit anerkannter Behinderung in den umliegenden Staaten einfordern könnten.
-indem auch in Ostbelgien selbst das System beworben und professionell betreut wird. Denn was nutzt eine höhere Anzahl von Ausweisinhabern (Anfrageseite) , ohne eine entsprechend reizvolle Liste von Einrichtungen und Initiativen, die auch tatsächliche Erleichterungen gewähren (Angebotseite) .