Neu ab Januar 2026

Erwachsene Personen, die einen schweren Hörverlust auf einem einzigen Ohr haben, während das andere Ohr nur leicht oder mittelschwer betroffen ist, hatten bislang nicht die Möglichkeit, das Implantieren eines C.I. durch die belgische Sozialversicherung finanzieren zu lassen. Dies war bislang nur Kindern oder Jugendlichen (unter 18 Jahren) ermöglicht.

Worum geht es?

Einseitige oder asymetrische Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der Hörverlust auf beiden Ohren unterschiedlich stark ist, wobei ein Ohr einen sehr hohen Verlust aufweisen muss (laut INAMI-Kriterien mindestens 70 Dezibel).

Dabei ist bekannt, dass sich  auch in solchen Fällen zahlreiche Probleme im alltäglichen Leben stellen : diese treten insbesondere im Störlärm und in lärmenden Umgebungen auf, Richtungshören ist völlig unmöglich und die Wahrscheinlichkeit einer rapiden Verschlimmerung auf dem besseren Ohr ist groß.

Meist versuchten die Fachärzte dann der Situation Herr zu werden durch eine sog. CROS-Lösung. Dabei werden die Audiosignale, die ins Mikrofon des schlechten Ohres gelangen, per Bluetooth auf ein Hörgerät gesandt, das auf der besseren Seite sitzt. Führte das aber nicht zu einer Verbesserung, blieb als letzte Lösung nur noch die Implantierung des schwerhörigen Ohr’s. Und damit…die Übernahme aller Kosten durch den Betroffenen : das CI als solches (rund 25000,-EUR), die Kosten der OP und des Krankenhausaufenthalts, die REHAkosten,…

Personen mit einem solchen asymetrischen Hörverlust konnte dann nicht geholfen werden, wenn er nicht bereit war selbst alle Kosten für ein CI zu übernehmen. Letztere wurden nur übernommen, wenn auf beiden Ohren eine Schwerhörigkeit vorlag , d.h. wenn der Gehörverlust auf beiden Ohren höher als 70 Dezibel war.

Dies soll sich demnächst also ändern

Wer ist betroffen?

Das INAMI hat zwar noch keinen Text und keine Gesetzesänderung veröffentlicht, aber es ist davon auszugehen, daß die neuen Bestimmungen für folgenden Personenkreis gelten werden:

Personen mit einseitiger Schwerhörigkeit , im Fachjargon SSD genannt. Sie sind schwerhörig auf einem Ohr (d.h. sie müssen im Tonaudiogramm einen Gehörverlust von mindestens 70 Dezibel aufweisen), und nur leicht betroffen auf dem besseren Ohr , mit einem Verlust von weniger als 30 Dezibel.

Aber auch wenn Schwerhörigkeit auf einem Ohr vorliegt (also Verlust von über 70 Dezibel) und das bessere Ohr über 30 Dezibel Verlust aufweist , wobei aber die Differenz zwischen beiden Ohren mindestens 15 Dezibel beträgt, wird die Kostenübernahme gestattet sein . Im Fachjargon ist dann von AHL die Rede.

Beispiel: schlechtes Ohr 80 Dz. Verlust , gutes Ohr 55Dz. Verlust . Es liegt asymetrische Schwerhörigkeit vor da beide Ohren unterschiedlich schlecht hören. Weiter liegt Schwerhörigkeit vor für eines der beiden Ohren (über 70 Dz. Verlust) , und mittlere Schwerhörigkeit beim besseren Ohr (55 Dz. Verlust). Dabei ist aber eine Differenz festzustellen von mehr als 15 Dezibel.